Wie wirken sich die Änderungen bei der Stadt Alzey aus?
Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unverändert unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten die sie ihrem Entgeltbescheid entnehmen können. Alle erforderlichen umstellungsbedingen Änderungen werden von uns organisiert, sie müssen diesbezüglich nicht aktiv werden!
Änderung der Entgeltsätze: Niederschlagswasser 0,42 €/m² abflusswirksame Grundstückfläche (bisher 0,54 €/m²), Schmutzwasser 2,70 €/m³ (bisher 2,48/m³). Statt den bisherigen 10 Fälligkeitsterminen wird es 2022 inkl. dem Fälligkeitstermin aus der Abrechnung 2021 insgesamt sechs Fälligkeitstermine geben.
Änderung Pauschalabzug für nicht eingeleitete Wassermengen bei der Ermittlung der entgeltpflichtigen Schmutzwassermenge. Statt des bisherigen zehnprozentigen Pauschalabzuges werden künftig fünf Prozent der bezogenen Wassermenge pauschal bei der Ermittlung der entgeltpflichtigen Abwassermenge in Abzug gebracht. Ungeachtet davon besteht unverändert die Möglichkeit höhere Wassermengen, die nicht dem Entwässerungssystem zugeführt werden, über geeichte Wassermesseinrichtungen, die fest in die Leitungen eingebaut sein müssen, nachzuweisen, damit diese bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Schmutzwassermenge in Abzug gebracht werden können. Entsprechende Anträge rechnen sich für Sie nur dann, wenn die nicht dem Kanal zugeführte Wassermenge deutlich über der fünfprozentigen Pauschalregelung liegt. Geringfügige Überschreitungen der Fünfprozentregelung stellen für Sie keine finanzielle Entlastung da und verursachen gleichzeitig einen erheblichen Kostenaufwand.
Erhebung einer Weinbauzusatzgebühr bei Weinbau- und weinverarbeitenden Betrieben. Nach über 25 Jahren kommt es wieder zu einer Erhebung einer Weinbauzusatzgebühr. Zur Abdeckung der besonderen Kosten aus dem Weinbau fallen 1,86 € je Verrechnungseinheit bei Teilnahme am Bringsystem Weinbauabwasser und 7,44 € bei Nichtteilnahme am Bringsystem an. Eine Verrechnungseinheit entspricht 500 m² Ertragsrebfläche oder dem Zukauf von 750 Litern Trauben, Most oder Wein.