Wie wirken sich die Änderungen im Gebiet „Eicher See“ aus?
Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unverändert unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten die sie in ihrem Entgeltbescheid finden. Alle erforderlichen grundsätzlichen umstellungsbedingen Änderungen werden von uns organisiert.
Ab dem Veranlagungsjahr 2022 wird das Abrechnungsgebiet Eicher See vollständig in den ZAR integriert und damit dem einheitlichen Veranlagungsverfahren im gesamten Zweckverband unterworfen. Damit kommt auch hier der einheitliche Entgeltsatz von 2,70 € je Kubikmeter Schmutzwasser zur Veranlagung. Bisher betrug der Entgeltsatz je ein Kubikmeter 5,58 €. Die entgeltpflichtige Schmutzwassermenge ermittelt sich unverändert aus der gepumpten Abwassermenge und/oder der bezogenen Trinkwassermenge. Die Grundgebühr von 35,30 € je Einwohnergleichwert (EGW) entfällt ersatzlos. Bisher wurden je Ein- und Zweifamilienhaushalt mindestens 4 EGW (141,20 €) veranlagt. Für landwirtschaftliche, gewerbliche, Verwaltungs- und industrielle Betriebe entfällt die bisher nach EGW veranlagte Grundgebühr ebenfalls ersatzlos.