Warum ändern sich die Entgeltsätze?

Bis einschließlich 2021 war kein Entgeltmodell der Mitgliedskommunen mit dem Entgeltmodell eines Verbandsmitgliedes identisch. Mit Gründung des Vollverbandes musste ein einheitliches Entgeltmodell geschaffen werden. Die Anpassung der Entgeltmodelle führen zum Wegfall/Neuaufnahme neuer Entgeltparameter. Damit einhergehend war eine Änderung der Entgeltsätze systembedingt unabweisbar.