Was ändert sich zum 01.01.2022 bei den Gebühren?

Ab dem 01.01.2022 tritt der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) die Gesamtrechtsnachfolge der bisher eigenständigen Abwasserbetriebe der Stadt Alzey, der Verbandsgemeinde Alzey-Land, der Verbandsgemeinde Eich und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, an. Die bisherigen Werke wurden zum 31.12.2021 aufgelöst. Der ZAR tritt eigenverantwortlich und lückenlos als Vollverband in alle Rechte und Pflichten der bisherigen Werke ein.

Im Bereich der Entgeltveranlagung erhalten Sie für das Veranlagungsjahr 2021 letztmalig eine Abrechnung des bisherigen Werkes. Guthaben und Restbeträge werden wie im Bescheid ausgewiesen behandelt. Mit Zeitverzug erhalten Sie einen reinen Vorausleistungsbescheid für das Jahr 2022 durch den ZAR. Alle vorliegenden Daten werden unverändert fortgeschrieben. Vorliegende Sepa-Mandate werden auf den ZAR übertragen, der Übertragung kann widersprochen werden.