© electriceye - Fotolia.com
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Informationen zum Bringsystem

Entsorgung von Hefe- und Trubstoffen aus der Weinbereitung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen

Wie jedes Jahr rufen wir die Winzer dazu auf, die anfallenden Hefe- und Trubstoffe sowie Weinbauabwasser direkt auf unseren Kläranlagen anzuliefern!

Warum sind unsere Abwasserbetriebe so daran interessiert, diese Abfallstoffe aus der Weinproduktion angeliefert zu bekommen? Das hat einen ganz wichtigen Grund:

Das Weinbauabwasser ist in hohem Maße sauerstoffzehrend und beinhaltet sehr große Mengen an Kohlenstoffen, die in der Biologie unserer Kläranlagen nur sehr aufwendig abgebaut werden können. Vor allem die sauerstoffzehrende Eigenschaft hat zur Folge, dass die Bakterien im biologischen Teil der Kläranlage, die zur Abwasserreinigung dringend benötigt werden, nicht genügend Sauerstoff im Abwasser vorfinden und sehr schnell „absterben“.

In solch einem Fall ist eine Reinigung des ankommenden Abwassers nicht mehr möglich, sodass die vorhandenen Aggregate (Belüfter) unter hohem Energieaufwand versuchen müssen, die Sauerstoffversorgung sicher zu stellen. Das dies – gerade bei den derzeit sehr hohen Energiekosten – immense Summen verschlingt, ist wohl jedem verständlich. Noch ein weiterer Aspekt ist hinsichtlich der Notwendigkeit der Anlieferung des Weinbauabwassers besonders zu beachten. Weinbauabwasser hat einen hohen Säureanteil – der Ph-Wert liegt in einem Bereich weit unter 7 – und kann so Betonteile in der Kanalisation und den sonstigen baulichen Anlagen stark schädigen. Auch Gummidichtungen und Metallteile werden angegriffen und beschädigt. Die regelmäßigen TV–Untersuchungen zeigen uns immer wieder solche Schadensbilder, wobei eine Sanierung der Kanalleitungen dann oftmals nur unter Einsatz von großen finanziellen Mitteln möglich ist.

Unabhängig davon unterliegen unsere Abwasserbetriebe – wie alle Betriebe in Rheinland-Pfalz – einer sehr intensiven behördlichen Überwachung, gerade in der „Weinbaukampagne“. Bei diesen amtlichen Kontrollen werden Abwasserproben entnommen und auf bestimmte Schadstoffkonzentrationen untersucht, wobei hier natürlich auch der Kohlenstoff eine erhebliche Rolle spielt. Diese Untersuchungen sind Grundlage für die zu zahlende Abwasserabgabe, einer Abgabe für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in das angrenzende Gewässer. Hier werden bestimmte Grenzwerte zu Grunde gelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Sollte bei solch einer Kontrolle eine Überschreitung dieser Grenzwerte festgestellt werden, so erhöht sich die zu zahlende Abgabe um ein Vielfaches. Sollte im Kläranlagenablauf eine Grenzwertüberschreitung festgestellt werden, die sich aus der Einleitung von kohlenstoffhaltigen Weinbauabwasser ergeben hat, so steigt diese Abgabe auf das 100fache an. Diese Kosten muss die Gemeinschaft der Gebührenzahler tragen.

Unsere Mitarbeiter sind aus diesem Grund gehalten, Kontrollen dahingehend durchzuführen, dass in Weinbaubetrieben die Rückhaltung von Weinbauabwasser ordnungsgemäß durchgeführt wird. Sollte bei diesen Kontrollen ein Verstoß gegen die Bestimmungen der „Allgemeinen Entwässerungssatzung“ festgestellt werden, so kann dies mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Weiter sind die Mitarbeiter gehalten, bei Feststellung von unerlaubten Einleitungen, sei es Hefe, Trub o.ä., diese im Kanalsystem zurück zu verfolgen und möglichst den „Einleiter“ zu ermitteln. In solchen Fällen muss der Einleiter mit erheblichen Konsequenzen, bis hin zu staatsanwaltlichen Ermittlungen und Einleitung von Strafverfahren, rechnen.

 Um dies zu vermeiden, bieten die Verbandsgemeinden Eich und Rhein-Selz das sogenannte „Bringsystem“ für Weinbauabwasser an.

Im Rahmen dieses Bringsystems können Hefe- und Trubstoffe sowie Weinbauabwasser aus der Weinbereitung auf vereinzelte Kläranlagen angeliefert werden. Die Termine finden Sie auf dem Merkblatt im Downloadbereich.

Downloads / Sonstiges

Weiter weisen wir darauf hin, dass Hefe- und Trubstoffe in flüssiger Form nicht ohne weiteres auf landwirtschaftlich oder weinwirtschaftlich genutzte Flächen ausgebracht werden können. Eine Ausbringung in gepresster Form (Filterplatten) im Rahmen der Teilnahme am Bringsystem kann wie in den letzten Jahren erfolgen.

Für eine Teilnahme am Bringsystem sind folgende Kriterien zu erfüllen :

1. Die Anlieferung der flüssigen Reststoffen auf die Kläranlage (flüssige Hefe- und Trubstoffe, ggf. Spülwässer).

oder

2. Verbringung der Feststoffe auf landwirtschaftliche Flächen (Feste Hefe- und Trubstoffe, Trester)

oder

3. Die Abgabe an die Brennerei (Flüssiger Trub und Hefe)

Um in den Genuss der Gebührenreduzierung zu kommen, muss jeder Winzerbetrieb den Nachweis führen, eine ordnungsgemäße Entsorgung der flüssigen Reststoffe über die Kläranlage vorgenommen zu haben.

Der Nachweis erfolgt über den Lieferschein, der wie gewohnt vom Kläranlagenpersonal für die Anlieferung ausgestellt wird.

Achtung!   Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen des Bringsystems keine flüssigen Reststoffe auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden dürfen.

Kontakt:

Alzey

Tel. 0 67 31 / 5 47 76-0

Guntersblum

Tel. 0 62 49 / 8 05 68-0

Im Notfall:

Außerhalb der Geschäftszeiten

Tel. 0170 - 5 77 58 89

Unsere Standorte

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Standort Alzey
Amtgasse 10
55232 Alzey
Tel. 0 67 31 / 5 47 76-0
Fax 0 67 31 / 5 47 76-20

Standort Guntersblum
Alsheimer Straße 29
67583 Guntersblum
Tel. 0 62 49 / 8 05 68-0
Fax 0 62 49 / 8 05 68-20

Unsere Entsorgungsgebiete

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