Was ist zu tun bei Wasser im Keller bei Starkregen?

Das Kanalnetz kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Deshalb muss bei starkem Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes d.h. der Einstau bis max. Geländeoberkante und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen im Haus (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, WC-Anlagen, etc.) austreten und bis auf das Niveau der Straßenoberkante die Räume überfluten (Gesetz der kommunizierenden Röhren), falls die Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Alle Räume oder Hofflächen unter der „Rückstauebene“ müssen gesichert sein. Die Rückstauebene ist die Höhe des höchstmöglichen Wasserstandes und wenn nicht anders festgelegt höhengleich mit der Straßenoberkante.

Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher für alle Zukunft ausbleibt. Gemäß Allgemeiner Entwässerungssatzung ist der Hauseigentümer verpflichtet, sich gegen Rückstau zu sichern. 

Der Hauseigentümer haftet gegenüber den Mietern. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerungsanlage nicht den einschlägigen Vorschriften und den Regeln der Technik entspricht.

Die Hauseigentümer sind in eigener Verantwortung verpflichtet, alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen nach den einschlägigen Vorschriften und den Regeln der Technik zu versehen.

Grafik: Wasser im Keller bei Starkregen
Grafik: Wasser im Keller bei Starkregen

Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:

  1. Wählen Sie die richtige Rückstausicherung:
    • Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei der öffentlichen Kanalisation zuführen (immer empfehlenswert!)
    • Ausnahme: Rückstauverschlüsse / -klappen für Abwasseranlagen mit untergeordneter Bedeutung (Hinweis: diese Abläufe sind während des Rückstaus verschlossen und können nicht benutzt werden!) 
    Lassen Sie sich von Ihrem Sanitärfachmann beraten!

  2. Wählen Sie stets den richtigen Einbauort!
    Es dürfen gezielt nur die Ablaufstellen, die unter der Rückstauebene liegen, geschützt werden. Leitungen aus Obergeschossen und Dachentwässerungen müssen ungehindert ablaufen können. Andernfalls würden Sie im Rückstaufall ihre gesamte Entwässerungsanlage absperren und sich selbst im Haus durch die Dachentwässerung überfluten.

  3. Sorgen Sie für eine regelmäßige Inspektion und Wartung , damit Ihre Hebeanlage / Rückstauverschlüsse im Bedarfsfall auch funktionieren. Nehmen Sie also ihren Rückstauverschluss einmal monatlich in Augenschein. Die Wartung von Hebeanlage / Rückstauverschluss ist mindestens zweimal im Jahr von einem Fachkundigen durchzuführen.

  4. Dränagen dürfen gemäß Allgemeiner Entwässerungssatzung nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen   angeschlossen werden. Es ist zu empfehlen, den Keller als wasserdichte Wanne auszubauen, um auf eine Dränage verzichten zu können.

  5. Kellerlichtschächte sollten mindestens 10-15 cm über das umgebende Gelände hochgezogen werden, um Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Dies gilt auch für die oberste Stufe von anliegenden Kellerabgängen. Auch die Kellereingangstür sollte eine Schwelle von 10-15 cm Höhe erhalten. Die relativ geringen Niederschlagsmengen der Kellerabgänge können im Regelfall versickert werden. Ist dies nicht möglich und muss der Einlauf an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden, ist er mit einem Bodenablauf gegen Rückstau zu sichern.

  6. Der beste Schutz ist jedoch der Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene (Keller).

Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung   ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw. Überschwemmungsschäden gegeben.

Nähere Informationen sind im kostenlosen Rückstauhandbuch der Aqua-Planungsgruppe Abt & Hubmann zu finden. Der ZAR übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit.