Was ist zu tun bei Wasser im Keller bei Starkregen?
Das
Kanalnetz kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder
Wolkenbruch sofort ableiten kann. Deshalb muss bei starkem Regen eine kurzzeitige
Überlastung des Entwässerungsnetzes d.h. der Einstau bis max. Geländeoberkante
und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen
werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen
im Haus (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, WC-Anlagen, etc.) austreten
und bis auf das Niveau der Straßenoberkante die Räume überfluten (Gesetz der
kommunizierenden Röhren), falls die Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig
gesichert sind. Alle Räume oder Hofflächen unter der „Rückstauebene“ müssen gesichert
sein. Die Rückstauebene ist die Höhe des höchstmöglichen Wasserstandes und wenn
nicht anders festgelegt höhengleich mit der Straßenoberkante.
Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher für alle Zukunft ausbleibt. Gemäß Allgemeiner Entwässerungssatzung ist der Hauseigentümer verpflichtet, sich gegen Rückstau zu sichern.
Der Hauseigentümer haftet gegenüber den Mietern. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerungsanlage nicht den einschlägigen Vorschriften und den Regeln der Technik entspricht.
Die Hauseigentümer sind in eigener Verantwortung verpflichtet, alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen nach den einschlägigen Vorschriften und den Regeln der Technik zu versehen.
Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Wählen
Sie die richtige Rückstausicherung:
- Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei der öffentlichen Kanalisation zuführen (immer empfehlenswert!)
- Ausnahme: Rückstauverschlüsse / -klappen für Abwasseranlagen mit untergeordneter Bedeutung (Hinweis: diese Abläufe sind während des Rückstaus verschlossen und können nicht benutzt werden!)
- Wählen
Sie stets den richtigen Einbauort!
Es dürfen gezielt nur die Ablaufstellen, die unter der Rückstauebene liegen, geschützt werden. Leitungen aus Obergeschossen und Dachentwässerungen müssen ungehindert ablaufen können. Andernfalls würden Sie im Rückstaufall ihre gesamte Entwässerungsanlage absperren und sich selbst im Haus durch die Dachentwässerung überfluten. - Sorgen
Sie für eine regelmäßige Inspektion und Wartung , damit Ihre
Hebeanlage / Rückstauverschlüsse im Bedarfsfall auch funktionieren. Nehmen Sie
also ihren Rückstauverschluss einmal monatlich in Augenschein. Die Wartung von
Hebeanlage / Rückstauverschluss ist mindestens zweimal im Jahr von einem Fachkundigen
durchzuführen.
- Dränagen dürfen gemäß Allgemeiner
Entwässerungssatzung nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen werden. Es ist zu empfehlen,
den Keller als wasserdichte Wanne auszubauen, um auf eine Dränage verzichten zu
können.
- Kellerlichtschächte
sollten mindestens
10-15 cm über das umgebende Gelände hochgezogen werden, um Eindringen von
Oberflächenwasser zu verhindern. Dies gilt auch für die oberste Stufe von anliegenden
Kellerabgängen. Auch die Kellereingangstür sollte eine Schwelle von 10-15 cm
Höhe erhalten. Die relativ geringen Niederschlagsmengen der Kellerabgänge
können im Regelfall versickert werden. Ist dies nicht möglich und muss der
Einlauf an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden, ist er mit einem
Bodenablauf gegen Rückstau zu sichern.
- Der beste Schutz ist jedoch der Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene (Keller).
Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen
Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung
ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw.
Überschwemmungsschäden gegeben.
Rückstausicherung für Hausbesitzer
Animationsfilm zu Rückstausicherung- und Überflutungsschutz des Erftverbandes
Nähere Informationen sind im kostenlosen Rückstauhandbuch der Aqua-Planungsgruppe Abt & Hubmann zu finden. Der ZAR übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit.