Bekomme ich für mein Schwimmbadwasser eine Ermäßigung?

Schwimmbadwasser ist rechtlich gesehen auf Grund seiner Zusammensetzung Abwasser. Abwasser ist der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zuzuführen. Eine Verbringung in den Untergrund (Versickerung auf Grünflächen) ist nicht zulässig. Eine Ermäßigung bei der Schmutzwassergebühr kann daher nicht erfolgen. Schwimmbäder dürfen nicht über Absetzungzähler befüllt werden.