Sind zusätzliche Fälligkeitstermine möglich?

Neben den im Bescheid ausgewiesenen einheitlichen Fälligkeiten besteht noch die Möglichkeit, dass in Form einer Einmalzahlung zum 01.07. eines jeden Jahres ein Zahlungsausgleich der Vorausleistungen für das aktuelle Jahr erfolgt. Bitte informieren Sie uns schriftlich, wenn Sie hiervon Gebrauch machen möchten. Reste aus der Jahresabrechnung müssen zum 1. Fälligkeitstermin ausgeglichen werden.