Was wird als Entgelt abgerechnet?

Zur Veranlagung kommt die Schmutzwassergebühr bei der Einleitung von Schmutzwasser. Weiterhin kommt die Niederschlagswassergebühr zur Veranlagung, wenn Niederschlagswasser dem öffentlichen Entwässerungssystem zulaufen kann. Wein- und Weinverarbeitende Betriebe werden für die besonderen Belastungen aus dem Weinbau zusätzlich mit der Weinbauzusatzgebühr veranlagt. Nähere Erläuterungen siehe jeweilige Entgeltart.