Wie erfolgt der Einbau neuer Abzugszähler / Gartenzähler?
Grundlage für die Abrechnung der Schmutzwassermengengebühr bildet die bezogene Frischwassermenge, welche der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird. Pauschal erhalten sie ohne Nachweis 5% dieser Menge als „nicht der öffentlichen Abwassereinrichtung zugeführten Menge“ ermäßigt. Mengen, die über diesen Pauschalabzug hinausgehen, müssen durch private, fest eingebaute und geeichte Wasserzähler nachgewiesen werden. Hierzu haben sie die Möglichkeit solch eine Messeinrichtung auf eigene Kosten fest in die Gartenleitung einzubauen. Dieses Wasser darf nur für die Gartenbewässerung genutzt werden. Bitte setzen sie sich vor dem Einbau eines Abzugszählers mit uns in Verbindung damit wir sie verbindlich über die Bedingungen informieren können, die erfüllt sein müssen, damit der Abzugszähler künftig berücksichtigt werden kann. Eine Prüfung vor Ort behalten wir uns vor.