Wie erfolgt die Abrechnung mit Mietern?
Unser Abrechnungsverfahren sieht eine Abrechnung mit Mietern grundsätzlich nicht vor. Das Eigentum an einem Grundstück begründet das Schuldverhältnis der Abwasserentgelte beim Grundstückseigentümer. Für den Fall, dass ein Mieter ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt, besteht die Möglichkeit, dass der Mieter im Namen des Eigentümers den Entgeltbescheid erhält. Entgeltschuldner ist unverändert der Eigentümer. Etwaige offene Abwasserentgelte ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück. Um als Eigentümer einen Überblick über die finanzielle Entwicklung der Abwasserentgelte zu behalten, kann ein Nebenkostenkonto eingerichtet werden, über das entsprechende Kosten beglichen werden.