Wie erfolgt die Mitteilung über einen Eigentumswechsel?
Im Fall eines Eigentumswechsels teilen Sie uns bitte schriftlich unter Angabe ihrer Bürgernummer Ihre neue Anschrift, den Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers sowie den Tag der Übergabe mit. Ein entsprechendes Formular finden Sie in unserem Download-Bereich.
Bitte teilen Sie diese Angaben ebenfalls Ihrem Wasserversorger mit.
Sobald uns ihre vollständigen Unterlagen sowie ihr Frischwasserverbrauch von ihrem Wasserversorger vorliegen, rechnen wir das Objekt für Sie ab und schreiben es auf den neuen Eigentümer um. Bis zum Erhalt eines neuen Entgeltbescheides hat der ihnen vorliegende Entgeltbescheid Gültigkeit. Bitte halten sie alle darin vorgesehenen Fälligkeitstermine ein. Eventuelle Überzahlungen werden erstattet. Nehmen Sie keine Löschungen eventueller vorhandener Bankverbindungen vor damit Restbeträge, bzw. Guthaben aus der Abrechnung abgebucht werden können.