Wie erfolgt die Mitteilung über einen Mieterauszug?

Sollten sie als Mieter aus einem Objekt ausziehen und die Abwassergebühren werden direkt von ihnen im Namen des Eigentümers beglichen, dann teilen sie uns bitte schriftlich unter Angabe ihrer Bürgernummer, ihre neue Anschrift, den Namen und die Anschrift des Eigentümers sowie den Tag der Übergabe mit. Ein entsprechendes Formular finden Sie in unserem Download-Bereich

Bitte teilen Sie diese Angaben ebenfalls ihrem Wasserversorger mit.

Sobald uns ihre vollständigen Unterlagen sowie ihr Frischwasserverbrauch von ihrem Wasserversorger vorliegen, rechnen wir das Objekt für sie ab und schreiben es auf den Eigentümer um. Bis zum Erhalt eines neuen Entgeltbescheides hat der ihnen vorliegende Entgeltbescheid Gültigkeit. Bitte halten sie alle darin vorgesehenen Fälligkeitstermine ein. Eventuelle Überzahlungen werden erstattet.