Wie werden versiegelte Flächen behandelt?

Sickerpflaster

Sickerpflaster ist ein Pflasterbelag, der im Neuzustand bei korrekter Ausführung einen bestimmten Prozentsatz eines Niederschlagereignisses zurückhalten kann. Ein dauerhafter Gebrauch und Verschmutzungen vermindern die Versickerungsleistung oder machen diese unmöglich. Sickerpflaster ist nur dann von der Niederschlagswassergebühr ausgenommen, wenn grundsätzlich garantiert werden kann (24 Stunden am Tag / 365 Tage im Jahr), dass von dort abfließendes Wasser nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt, insbesondere bei lang anhaltentenden Regenperioden und bei Starkregenereignissen. Das Vorhandensein eines Einlaufs schließt automatisch eine Befreiung von der Niederschlagswassergebühr aus. Bei stark belasteten Flächen (z.B. durch gewerbliche- und industrielle Nutzung) ist darauf zu achten, dass aus Gründen der Umweltbelastung eine Versickerung nicht zulässig ist.

Rasengittersteine

Rasengittersteine stellen eine Befestigungsart, die im Neuzustand bei korrekter Ausführung einen bestimmten Prozentsatz eines Niederschlagereignisses zurückhalten kann. Ein dauerhafter Gebrauch und Verschmutzungen vermindern die Versickerungsleistung oder machen diese unmöglich. Rasengittersteine sind nur dann von der Niederschlagswassergebühr ausgenommen, wenn insbesondere bei langanhaltenden Regenperioden und bei Starkregenereignissen garantiert werden kann, dass dauerhaft (24 Stunden am Tag / 365 Tage im Jahr) von dort abfließendes Wasser nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt. Das Vorhandensein eines Einlaufs schließt automatisch eine Befreiung von der Niederschlagswassergebühr aus. Bei stark belasteten Flächen (z.B. durch gewerbliche und industrielle Nutzung) ist darauf zu achten, dass aus Gründen der Umweltbelastung eine Versickerung nicht zulässig ist.

Wasserfaß / Regentonne

Temporäre Rückhaltemaßnahme für Niederschlagswasser, die nicht zur Reduzierung der Niederschlagswassergebühr führt.